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auf der Webseite des Elternbeirats des Josef-Effner-Gymnasiums Dachau

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1. Dezember 2010

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Das Schulforum

An allen Schulen, an denen ein Elternbeirat besteht, wird ein Schulforum eingerichtet.

Mitglieder des Schulforums sind der Schulleiter sowie zwei von der Lehrerkonferenz gewählte Lehrkräfte, der Elternbeiratsvorsitzende sowie zwei vom Elternbeirat gewählte Elternbeiratsmitglieder und der Schülerausschuss. Den Vorsitz im Schulforum führt der Schulleiter. Der Aufwandsträger ist rechtzeitig über die ihn berührenden Angelegenheiten zu informieren; er kann verlangen, an der Beratung teilzunehmen. Das Schulforum beschließt in den Angelegenheiten, die ihm zur Entscheidung zugewiesen sind, mit bindender Wirkung für die Schule. In den übrigen Angelegenheiten gefasste Beschlüsse bedeuten Empfehlungen. Das Schulforum berät Fragen, die Schüler, Eltern und Lehrkräfte gemeinsam betreffen, und gibt Empfehlungen ab. Folgende Entscheidungen werden im Einvernehmen mit dem Schulforum getroffen: die Entwicklung eines eigenen Schulprofils, das der Genehmigung der Schulaufsichtsbehörde bedarf, Erlass von Verhaltensregeln für den geordneten Ablauf des äußeren Schulbetriebs (Hausordnung), Festlegung der Pausenordnung und Pausenverpflegung, Grundsätze über die Durchführung von Veranstaltungen im Rahmen des Schullebens. Kann eine einvernehmliche Entscheidung nicht in angemessener Zeit herbeigeführt werden, legt der Schulleiter die Angelegenheit der Schulaufsichtsbehörde vor, die eine Entscheidung trifft. Dem Schulforum ist insbesondere die Gelegenheit zu einer vorherigen Stellungnahme zu geben zu wesentlichen Fragen der Schulorganisation, soweit nicht eine Mitwirkung der Erziehungsberechtigten oder des Elternbeirats vorgeschrieben ist, Fragen der Schulwegsicherung und der Unfallverhütung in Schulen, Baumaßnahmen im Bereich der Schule, Grundsätzen der Schulsozialarbeit, der Namensgebung einer Schule. Verlangt die Arbeitsgruppe Schülerzeitung die Behandlung einer ablehnenden Entscheidung des Schulleiters im Schulforum, so ist dieses unverzüglich einzuberufen. Das Schulforum kann ferner auf Antrag eines Betroffenen in Konfliktfällen vermitteln; Ordnungsmaßnahmen, bei denen die Mitwirkung des Elternbeirats vorgesehen ist, werden im Schulforum nicht behandelt. Wird einem Beschluss des Schulforums von der für die Entscheidung zuständigen Stelle nicht entsprochen, so ist dies gegenüber dem Schulforum - auf dessen Antrag schriftlich - zu begründen.